<< Click to Display Table of Contents >> Allgemeine Nutzungsbedingungen der IDEAL Software GmbH |
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
in den hier abgedruckten Allgemeinen Nutzungsbedingungen der IDEAL Software werden verschiedene rechtliche Aspekte der Geschäftsbeziehung zu Ihnen geregelt. Wir haben uns bemüht, die Nutzungsbedingungen so klar und verständlich wie möglich zu formulieren. Sollten Sie dennoch Fragen haben, so steht Ihnen die IDEAL Software zur Beantwortung natürlich gerne zur Verfügung.
A. | Vertragsgegenstand und Definitionen |
Gegenstand des zwischen IDEAL Software und Ihnen geschlossenen Vertrages ist allein das von IDEAL Software hergestellte Produkt sowie die Dokumentation zu diesem Produkt; die Dokumentation wird ausschließlich in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Der Quellcode des Produkts ist nicht Vertragsgegenstand; seine Herausgabe oder Zurverfügungsstellung wird nicht geschuldet.
Bitte beachten Sie, daß die Software ausschließlich unter den folgenden Betriebssystemen lauffähig ist:
Win 7 SP 1, Win Server 2008 R2, bis zu der Windows Version, die zum Zeitpunkt Ihres Lizenzerwerbs verfügbar war
Linux Kernel 2.4.x / 2.6.x / 3.x and LibC6, X86 oder X64 Prozessoren
Mac OS X 10.4.x, X86 oder Power-PC Prozessoren
Solaris 10, Sparc 64-bit oder X86 Prozessoren
Bitte beachten Sie, daß dieser Vertrag nicht die bei Ihnen bereits vorhandene Software, wie z.B. Betriebssystem, Drucker- oder sonstige Treiber oder Anwendungsprogramme umfaßt oder darauf anwendbar ist.
In unseren Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die folgende Begriffe die hier genannten Definitionen:
Produkt: |
Das bzw. die Programme und/oder die Software, die von der IDEAL Software GmbH entwickelt wurde und an der Ihnen ein Nutzungsrecht eingeräumt wird. |
Nutzung: |
Die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, das Installieren, Speichern, Laden, sich Anzeigenlassen, das Anzeigen, Laufenlassen und das Übertragen des Produkts, ganz oder teilweise, gleich mit welchem Mittel und in welcher Form. Die einzelnen zulässigen Formen der Nutzung und ihre Grenzen werden in den folgenden Regelungen jeweils ausdrücklich aufgeführt. |
SDK-Lizenz: |
(Software Development Kit) Lizenz für das Produkt, die ausschließlich für die Verwendung durch Nutzer vorgesehen ist, die ihrerseits Programme entwickeln. |
Runtime-Lizenz: |
Nutzungsrecht zur Installation, zum Aufruf und zum Betrieb des Produkts auf dem Datenverarbeitungssystem des Kunden eines Entwicklers (Endnutzerlizenz). Zu Einzelheiten siehe unten bei "Integration". |
Server: |
System zur elektronischen Datenverarbeitung, das für andere elektronische Datenverarbeitungsysteme Dienste erbringt (z.B. Erstellung von Dateien, Ausdruck von Daten, etc.). |
Die folgenden Regelungen betreffen die Punkte, in welchem Umfang IDEAL Software Ihnen Rechte einräumt, was mit der Software getan werden darf und was nicht, wie bei Problemen zu verfahren ist sowie einige allgemeine Fragen.
B. Einräumung von Nutzungsrechten/Lizensierung
1. | Einräumung von Nutzungsrechten |
Das Urheberrecht an den Produkten der IDEAL Software (einschließlich der Computer Software, assoziierter Speichermedien, gedruckter Materialien und "online" oder elektronischer Dokumentation) steht ausschließlich der IDEAL Software zu. Die Produkte genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes und des Internationalen Urheberrechtsabkommens. Daher sind Sie verpflichtet, dieses Produkt wie jedes andere urheberrechtsgeschützte Werk/Material zu behandeln. Die Produkte werden lizenziert, nicht verkauft.
2. | Art des Nutzungsrechts |
2.1 | IDEAL Software überträgt Ihnen ein einfaches, räumlich und zeitlich nicht beschränktes unübertragbares Nutzungsrecht an der von Ihnen erworbenen Software zum Zwecke der Nutzung durch eine Person (Nutzer/Entwickler). Die Übergabe verschiedener Speichermedien (beispielsweise 3,5" Disketten, CD-ROM oder DVD) begründet keine Erlaubnis für eine Mehrfachnutzung der Software. |
Das einfache Nutzungsrecht berechtigt nur zur Nutzung durch eine Person (Nutzer/Entwickler); dies gilt auch dann, wenn das Nutzungsrecht durch eine Gesellschaft oder durch eine sonstige Personenmehrheit erworben wird. Wenn Sie das Produkt unmittelbar oder mittelbar durch mehrere Personen (Nutzer/Entwickler) nutzen wollen, so müssen Sie für jeden Nutzer eine Lizenz erwerben. Hierfür bietet die IDEAL Software GmbH die vergünstigte Site-Lizenz an.
Wenn der Computer, auf dem das Produkt installiert wurde, defekt wird oder aus sonstigen Gründen nicht mehr benutzt und durch einen anderen ersetzt wird, sind Sie berechtigt, das Produkt auf dem ersten Computer zu deinstallieren bzw. zu löschen und auf dem neuen Computer zu installieren.
> | Eine mittelbare Nutzung des Produkts liegt dann vor, wenn ein Entwickler Anweisungen gleich welcher Art verfasst (z.B. programmiert, schreibt, oder durch eine graphische Oberfläche eingibt), die am Ende der Verarbeitungskette in Aufrufe des Produkts münden. Beispiele hierfür sind: Die lizenzierte Software wird in eine Zwischenschicht (z.B. Bibliothek, Klassenbibliothek, Komponente, Control, ausführbares Programm, o.ä.) integriert, und ein Entwickler nutzt diese Zwischenschicht und die Nutzung mündet am Ende der Verarbeitungskette in Aufrufe der lizenzierten Software. Dazu zählt u.a. auch das Verfassen von Steuerdateien, die von einer separaten Anwendung ausgewertet oder interpretiert werden. |
Bitte beachten Sie, daß zum Betrieb einer SDK-Version auf einem Entwickler-Server, dh. für die Nutzung des Produkts in Ihrem Netzwerk, stets der Erwerb einer SDK Lizenz je Nutzer erforderlich ist. Dies gilt dann nicht, wenn Sie sich für den Erwerb einer SDK-Site-Lizenz entschieden haben. Die SDK-Site-Lizenz berechtigt Sie dazu, das Produkt in einer unbegrenzten Zahl von Installationen und Nutzern an einer räumlich bzw. postalisch definierten Adresse zu nutzen.
2.1.1 | Eine Lizenz kann eine Online-Aktivierung erfordern. Die Online-Aktivierung begrenzt die Anzahl möglicher gleichzeitiger Installationen. Zu diesem Zweck wird bei der Online-Aktivierung eine Hardware-ID von der Hardware erzeugt, auf der die Lizenz aktiviert wird. Die Online-Aktivierung begrenzt die Anzahl möglicher gleichzeitiger Installationen mittels der Formel: <Anzahl erworbener Lizenzen> + 2. Haben Sie also z.B. zwei Lizenzen für das gleiche Produkt in der gleichen Version und Edition erworben, so sind maximal vier gleichzeitige Installationen möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Mehrfachinstallation einer Lizenz nicht zur Mehrfachnutzung berechtigt. Je Lizenz darf nur ein Nutzer gleichzeitig mit dieser Lizenz arbeiten. Durch Deinstallation wird eine Lizenz online deaktiviert, so dass sie anschließend auf einem anderen Rechner installiert werden kann. |
2.2 | Wenn Sie mit dem Erwerb einer Nutzungslizenz für ein Produkt von IDEAL Software einen Lizenzschlüssel erhalten haben, so bewahren Sie diesen bitte gut auf. |
Der Lizenzschlüssel schaltet das Produkt zur Nutzung frei. Die Übermittlung des Lizenzschlüssels an IDEAL Software ist darüber hinaus Voraussetzung dafür, ein möglicherweise vergünstigtes Angebot für ein Upgrade oder Update des Produktes erwerben zu können. Sie allein sind für den Lizenzschlüssel verantwortlich. Im Falle eines Verlustes des Lizenzschlüssels oder der Installations-Software („Setup“) des Produktes ist IDEAL Software nicht zum Ersatz verpflichtet.
Die von IDEAL Software übermittelten Lizenzschlüssel sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wird gegen dieses Verbot verstoßen, so wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von EUR 10.000,- fällig. Das Recht der IDEAL Software zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt unberührt.
Bei der Installation des Produktes wird zur Verifizierung automatisch eine Lizensierungsbestätigung generiert und an IDEAL Software versandt. Die Lizensierungsbestätigung enthält ausschliesslich eine Seriennummer und eine Hardware-ID, jedoch keine personenbezogenen Daten und wird nicht an andere Stellen weitergegeben. Mit Anerkennung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen erklären Sie jedoch vorsorglich Ihr Einverständnis mit der Erhebung und Speicherung dieser Lizensierungsbestätigung im Sinne des § 4a Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.
Betreibt IDEAL Software ein Webportal, sind Sie dafür verantwortlich, die im Webportal hinterlegten e-Mail Adressen und Zugangspaßwörter ständig aktualisiert zu halten. Wenn ein Zugangsberechtigter aus Ihrem Unternehmen ausscheidet und mit seinen Zugangsdaten vergünstigte Produkte bezieht, wird dieses Verhalten Ihnen als Vertragspartner der IDEAL Software zugerechnet, dh. Sie verlieren Ihrerseits das Recht auf den (nochmaligen) Bezug der vergünstigten Produkte.
3. | Grenzen des Nutzungsrechts |
Wenn zwischen Ihnen und IDEAL Software nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu ändern, bearbeiten, zu übersetzen, zu vermieten, unterzulizensieren, im Timeshare‑Verfahren zu nutzen oder elektronisch zu übertragen oder zu empfangen; dies gilt entsprechend für die Speichermedien und für die Dokumentation.
4. | Zur Relizensierung an Ihre Kunden vorgesehene/bestimmte Dateien ‑ Runtime Lizenz |
4.1 | Ausgenommen von der obigen Beschränkung betreffend die Unterlizensierung (Ziff. 3) sind folgende Dateien, für die Sie mit Kauf dieses Software‑Pakets das Recht erworben haben, diese eingebettet in Ihre Produkte an Dritte weiterzugeben. Diese Erlaubnis zur Weitergabe beinhaltet ausschließlich die Erlaubnis zur Nutzung der genannten Dateien integriert in Ihre Produkte/Anwendungen. Abhängig von der erteilten Lizenz und Plattform‑Unterstützung sind folgende Dateien für die Weitergabe an Ihre Kunden vorgesehen: |
Windows Betriebssysteme:
vpe<?>3273.dll
vJavaScript3273.dll
IDEALSoftware.Vpe<*>.dll und IDEALSoftware.VpeWeb<*>.dll
vpejni<?>3273.dll und vpejnigui<?>3273.dll
VpeCtrl73.ocx
VPE View Setup.exe
dycodoc.msi
dcdkey.exe
Mac OS X:
libvpe<?>.dylib.7.30.0 / LicenseTool
Andere Betriebssysteme:
libvpe<?>.so.7.30.0 / LicenseTool
Wobei das ? abhängig von der Edition durch folgenden Buchstaben zu ersetzen ist:
'C' für die Community Edition
'S' für die Standard Edition
'X' für die Enhanced Edition
'P' für die Professional Edition
'E' für die Enterprise Edition
'I' für die Interactive Edition
und der * abhängig von der Edition durch folgendes Wort zu ersetzen ist:
'Community' für die Community Edition
'Standard' für die Standard Edition
'Enhanced' für die Enhanced Edition
'Professional' für die Professional Edition
'Enterprise' für die Enterprise Edition
'Interactive' für die Interactive Edition
Der Begriff "Weitergabe" bedeutet: das Zurverfügungstellen einer oder mehrerer der o.g. Dateien an Dritte und/oder das Aufrufen dieser Dateien. Diese Dateien können frei von Laufzeitlizenzen in unbegrenzter Stückzahl verteilt werden.
4.2 | Sofern Sie eine Lizenz des VPE SDK Enterprise Edition erworben haben, darf dycodoc Enterprise Edition in unbegrenzter Zahl und frei von Laufzeitlizenzen weitergegeben werden. Sofern Sie eine Lizenz des VPE SDK Interactive Edition erworben haben, darf dycodoc Interactive Edition in unbegrenzter Zahl und frei von Laufzeitlizenzen weitergegeben werden. |
4.3 | Diese Lizenz gibt Ihnen das Recht, das Produkt der IDEAL Software (in Form der vorgenannten Dateien ‑ abhängig von der erteilten Lizenz) in Ihre Anwendungen zu integrieren und an Dritte in dieser Form weiterzugeben. Aber diese Dritten haben kein Recht, diese Dateien an wieder andere Dritte weiterzugeben (Sublizenzierung), gleich in welcher Form. Wenn Sie solche Bedürfnisse haben, so wenden Sie sich bitte direkt an IDEAL Software. Sie dürfen die verteilbaren Dateien in keiner Weise modifizieren. |
4.4 | Für die Plattformen Solaris / OpenSolaris, AS/400, AIX: Zur Verwendung der Runtime-Lizenzen auf Servern sind gesonderte Serverlizenzen je Server zu erwerben. Die Nutzung in Form der Ausführung mindestens einer der o.g. Dateien im Speicher eines Servers ist ohne Serverlizenz - unabhängig von der Anzahl der Nutzer - nicht gestattet. Sollten Sie sich für den Erwerb einer Server Gold Lizenz entschieden haben, so gilt die in Satz 1 genannte Einschränkung nicht. Mit Erwerb der Server Gold Lizenz sind Sie berechtigt, die in Ziff. 4.1 aufgeführten, zur Weitergabe bestimmten Dateien an Ihre Kunden auch zur Nutzung auf beliebigen Servern weiterzugeben. Die aktuellen Preise für Serverlizenzen finden Sie auf der Website von IDEAL Software unter www.IdealSoftware.com. |
4.5 | VPE View Setup.exe darf in unbegrenzter Zahl und frei von Laufzeitlizenzen weitergegeben werden. |
4.6 | IDEAL Software schließt im Falle der Weitergabe von Dateien jede Gewährleistung gegenüber Dritten aus. Sie alleine sind gegenüber jedem Empfänger Ihrer Programme verantwortlich für Unterstützung, Service, Upgrades/Updates oder technischen oder sonstigen Beistand. Sie stellen IDEAL Software und mit ihr verbundene Unternehmen und Zulieferer von jeglichen Ansprüchen und jeglicher Haftung in Verbindung mit der Nutzung, der Vervielfältigung oder dem Vertrieb der Programme frei und ersetzen jeden daraus resultierenden Schaden. |
5. | Updates / Upgrades |
Soweit Sie ein Update oder Upgrade einer Software erworben haben oder erwerben, stellt dieses eine untrennbare Einheit mit der ursprünglichen Software von IDEAL Software GmbH dar. Ein Update oder Upgrade und die Ursprungssoftware dürfen nicht ohne schriftliche Erlaubnis von IDEAL Software auf mehr als einem Computer zur gleichen Zeit genutzt werden.
6. | Urheberbenennung / Copyrightvermerk |
Wenn Sie die Software von IDEAL Software benutzen, muß Ihre Software in jedem Fall einen Copyright‑Vermerk tragen. Wenn Sie den Info‑Button oder die Toolbar unsichtbar machen, oder ohne Preview arbeiten, erklären Sie sich damit einverstanden, einen Copyright‑Vermerk wie: "Virtual Print Engine Copyright © IDEAL Software®" in Ihren "About" Dialog oder der Hilfedatei (Helpfile) oder ‑ wenn beides nicht vorhanden ‑ in Ihrer Dokumentation einzufügen.
7. | Integration |
Das Produkt der IDEAL Software ist zur Integration in Ihre Software konzipiert. Ihre Software muß einen signifikant abweichenden Einsatzzweck von derjenigen von IDEAL Software haben, d.h. sie darf kein konkurrierendes Produkt darstellen, das unserem gleich oder ähnlich ist. Das Produkt darf nur zum Drucken und zur Darstellung von Previews benutzt werden. Es dürfen nur applikationsspezifische Daten mit dem Produkt verarbeitet werden, die unmittelbar mit Ihrer Applikation assoziiert sind, d.h. es darf keine Universalschnittstelle zu unserem Produkt geben, mit deren Hilfe Ihre Applikation oder dessen Endbenutzer beliebige Datenquellen (z.B. ODBC) verarbeiten können.
> | Beispiele für Anwendungen, in die das Produkt nicht integriert werden darf: Report‑Generatoren, Barcode Druck Anwendungen, Grafik‑Präsentations‑Software, Datenbank‑Engines, Universelle Print‑Server und jegliche Kombinationen dieser Produktkategorien, etc.. |
Das Produkt darf nicht in Programmen oder Bibliotheken verwendet werden die der Entwicklung von Programmen dienen, sofern Endbenutzer dadurch den Inhalt oder das Layout der erstellten Dokumente steuern können.
> | Beispiele dafür sind: Software Entwicklungswerkzeuge, Software Development Kits, Programmiersprachen, Scriptsprachen, etc.. |
Wenn Sie eine Software der vorgenannten Art erstellen möchten, benötigen Sie eine Spezial-Lizenz. Setzen Sie sich hierfür bitte mit IDEAL Software in Verbindung.
Ansonsten dürfen Ihre Anwendungen mit dem Produkt Reports generieren, Barcodes drucken und (grafische) Präsentationen erstellen.
C. | Regelungen bei Leistungsstörungen |
1. | Gewährleistung: Art und Dauer |
1.1 | IDEAL Software leistet für ein Jahr nach Übergabe der Software – mit Ausnahme der VPE Community Edition (siehe hierzu 1.4) – Gewähr dafür, daß die Speichermedien und die Dokumentation frei von Material‑ und Verarbeitungsfehlern sind, und daß die Software im wesentlichen gemäß der begleitenden Dokumentation arbeitet. Sofern Sie als Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. |
IDEAL Software übernimmt jedoch keine Gewähr für die "Fehlerfreiheit" der Software oder der Dokumentation und steht auch nicht für das Erreichen Ihrer Standards oder für die Befriedigung Ihrer Bedürfnisse ein. Ein die Gewährleistung begründender Mangel ist nur ein solcher, der die Funktionsfähigkeit der Software in erheblicher Weise beeinträchtigt und der von IDEAL Software vorsätzlich oder unter Mißachtung der durchschnittlichen Sorgfalt eines ordentlichen Programmierers verursacht wurde (einfache Fahrlässigkeit); IDEAL Software haftet mithin nicht für leicht fahrlässig verursachte Mängel, selbst wenn diese die Funktionsfähigkeit der Software in erheblicher Weise beeinträchtigen. Voraussetzung für jede Gewährleistung ist außerdem die Reproduzierbarkeit des Fehlers.
1.2 | Die Gewährleistung besteht nach Wahl von IDEAL Software entweder |
(a) | in der Rückerstattung des bezahlten Preises (Rückabwicklung) oder |
(b) | in der Fehlerbeseitigung oder dem Ersatz der Software, die mangelhaft ist und zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an IDEAL Software zurückgegeben wird (Nacherfüllung); sollte diese Nacherfüllung fehlschlagen, so haben Sie das Recht, den Preis zu mindern oder die Rückabwicklung zu verlangen. |
1.3 | IDEAL Software leistet keine Gewähr, wenn der Fehler bzw. Ausfall der Software auf eine fehlerhafte Anwendung, auf Mißbrauch oder auf einen Unfall zurückzuführen ist. Für eine Ersatz‑Software leistet IDEAL Software nur für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungsfrist oder für 30 Tage Gewähr, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist. |
1.4 | Bitte beachten Sie, daß die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung nicht für die kostenfrei zur Verfügung gestellte VPE Community Edition gelten. Für Mängel der Community Edition leistet IDEAL Software keinerlei Gewähr. |
2. | Ihre Obliegenheiten im Gewährleistungsfall |
Tritt ein Mangel an der Software auf, so müssen Sie diesen unverzüglich schriftlich und unter Angabe Ihres Lizenzschlüssels der IDEAL Software anzeigen. Zeigen Sie den Mangel nicht unverzüglich an, so verlieren Sie den Anspruch auf Gewährleistung. Die Mängelanzeige soll zusammen mit einer Beschreibung des Fehlers bzw. der Fehlfunktion an IDEAL Software geschickt werden.
Senden Sie das Produkt nicht ein, bevor Sie sich mit IDEAL Software in Verbindung gesetzt haben.
3. | Ausschluß weitergehender Gewährleistung und Haftung |
3.1 | IDEAL Software schließt für sich jede weitere Gewährleistung und Haftung bezüglich der Software und der Dokumentation aus, es sei denn, der Mangel/Schaden wurde von IDEAL Software vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet IDEAL Software jedoch für jede Fahrlässigkeit. |
3.2 | Weder IDEAL Software noch deren Lieferanten sind für Schäden (einschließlich solcher wegen entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen oder von Daten sowie sonstiger Vermögensschäden) ersatzpflichtig, die aufgrund der Nutzung des von Ihnen erworbenen Produktes oder der fehlenden Möglichkeit, dieses Produkt zu nutzen, entstehen. Für Schäden, die bei normalem Verlauf nicht vorhersehbar sind, haftet die IDEAL Software nicht. |
3.3 | Die vorgenannte Gewährleistung ist dem Grunde nach abschließend. Dem Umfang nach ist sie auf den Ersatz des fehlerhaften Speichermediums oder der fehlerhaften Dokumentation begrenzt. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, für Datenverlust oder für fehlende Benutzbarkeit der Software sowie für mittelbare oder Mangelfolgeschäden. |
3.4 | IDEAL Software haftet betragsmäßig nur bis zur Höhe des Listenpreises oder des tatsächlich gezahlten Betrages, wobei jeweils der geringere Betrag maßgeblich ist. |
3.5 | IDEAL Software gibt eine Garantie, gleich welcher Art, nicht ab. Entgegenstehende Bedingungen sind ungültig. Zusicherungen oder sonstige Erweiterungen der hier getroffenen Gewährleistungsbestimmungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erteilt bzw. vereinbart werden. |
3.6 | Ansprüche gegen IDEAL Software auf Schadensersatz, Nacherfüllung, Minderung oder auf Rücktritt vom Vertrag verjähren innerhalb von einem Jahr nach Übergabe bzw. nach Download. Die Verjährung der Ansprüche gegen IDEAL Software wird nur durch ein ausdrückliches und schriftliches Anerkenntnis seitens IDEAL Software gehemmt. Mündliche, schriftliche oder sonstige Äußerungen von IDEAL Software zu Beanstandungen erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, kulanzhalber und gelten nicht als Verhandlung im Sinne des § 203 BGB. |
D. | Sonstige Bestimmungen und Hinweise |
1. | Änderungs- und Anpassungsvorbehalt |
IDEAL Software behält sich das Recht vor, ensprechend der allgemeinen Entwicklung des Marktes und der Technik die Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu ändern oder anzupassen. Diese Bedingungen gelten stets in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuell ist.
2. | Schriftform |
Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen - einschließlich dieser Klausel - abweichen bedürfen der Schriftform und müssen von Ihnen und einem Vertreter von IDEAL Software unterzeichnet sein.
3. | Rechtswahl |
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen IDEAL Software und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mangels abweichender Regelung in diesen Erläuterungen behält sich IDEAL Software alle weiteren Rechte ausdrücklich vor.
4. | Hinweis für Verbraucher |
Sollten Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein, möchten wir Sie auf folgendes hinweisen: Grundsätzlich steht Ihnen bei sogenannten Fernabsatzgeschäften (Verträgen, die nicht bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit aller Vertragsparteien zustandekommen, sondern zB. über das Internet) ein Widerrufsrecht gemäß § 312d BGB in Verbindung mit §§ 312b. und 312c. BGB zu. Das Widerrufsrecht besteht jedoch gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB nicht für Software, sofern die mitgelieferten Datenträger bzw. Lizenzschlüssel von dem Verbraucher entsiegelt worden sind. Da die IDEAL Software Ihnen keinen Datenträger, sondern online sogar unmittelbar die Software und einen Lizenzschlüssel zur Verfügung stellt, gilt diese Bestimmung auch für die von Ihnen erworbene Software. Nach Erhalt der Software / des Lizenzschlüssels steht Ihnen also kein Widerrufsrecht zu.
5. | Mitteilungen nach § 312e BGB und nach der BGB-InfoVO |
5.1 | Wenn Sie ein Produkt der IDEAL Software online erwerben möchten, kommt der Vertrag zwischen Ihnen und IDEAL Software dadurch zustande, daß Sie (für eigene oder fremde Rechnung, zB. für Ihr Unternehmen) den "Bestellen"-Button betätigen. Nach Zugang Ihrer Bestellung schickt Ihnen IDEAL Software an die von Ihnen angegebene e-Mail Adresse eine Bestellungsbestätigung. |
5.2 | Nach Zustandekommen des Vertrages werden von IDEAL Software folgende Informationen gespeichert: |
- Name, Anschrift, Telefon, Fax, Ansprechpartner, e-Mail Adressen; ggf. USt-ID |
- erworbene Produkte und Kaufdatum |
Diese Informationen dienen ausschließlich internen Controllingzwecken der IDEAL Software und stehen ihren Kunden grundsätzlich nicht zur Verfügung. |
5.3 | Bei einer Online-Bestellung steht Ihnen vor der endgültigen Bestellungsbestätigung eine Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Der von Ihnen eingegebene Text wird vor verbindlicher Bestellung wiedergegeben und Sie werden aufgefordert, ihn auf eventuelle Eingabefehler durchzusehen und diese ggf. zu korrigieren. |
5.4 | Der Vertragsschluß erfolgt in deutscher Sprache. |
6. | Erfüllungsort und Gerichtsstand |
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neuss.
7. | Salvatorische Klausel |
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser "Allgemeinen Nutzungsbedingungen" unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.